Ablauf

Je jünger der Mensch ist, desto wichtiger ist die Zusammenarbeit mit den Eltern und anderen Bezugspersonen.
Ich unterstütze in meiner Arbeit nicht nur das Kind, sondern auch die Erwachsenen in ihren Rollen als Eltern und Paar. Alles, was in der Therapie besprochen wird, unterliegt dabei der Schweigepflicht. Bei Jugendlichen werden die Bezugspersonen in der Regel weniger stark in die Therapie einbezogen, auf Wunsch auch gar nicht.

  1. Anmeldung telefonisch oder per Mail
  2. Erstgespräch (Kind + Eltern)
    oder mit der/dem Jugendliche(n) alleine; Informationen über Psychotherapie
  3. Mehrere Einzelsitzungen zur Diagnostik und zum Beziehungsaufbau
  4. Planungsgespräch mit der Familie und Entscheidung, ob eine Psychotherapie sinnvoll ist; Festlegung von Zielen
  5. Einzeltherapiesitzungen (Anzahl je nach individuellem Bedarf und in gemeinsamer Absprache)
  6. Gegen Ende der Therapie Verringerung der Sitzungsfrequenz; Stabilisierung; gemeinsame Bewertung der Ergebnisse

Kosten

Private Krankenversicherung und Beihilfe
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung bei einer approbierten Psychotherapeutin. Je nach Vereinbarung oder individuell abgeschlossenem Tarif kann die Anzahl der Therapiesitzungen und der Kostenanteil variieren, die übernommen werden. Es ist notwendig, dass Sie sich vor Beginn der Psychotherapie nach den Bedingungen bei Ihrer jeweiligen privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfe erkundigen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).

Selbstzahler
Natürlich können Sie die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung selbst übernehmen, ohne Informationsübermittlung an die Krankenkasse. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).